Lieber Besucher,
herzlich willkommen auf der Seite des Sachverständigenbüros Jens Weißbach. Wenn Sie einen Schaden schätzen lassen wollen oder sich für die Wertermittlung eines Fahrzeugs interessieren – egal ob Neuwagen, Gebrauchtwagen oder Oldtimer – sind Sie hier genau richtig. Ich freue mich auf Ihre Anfrage.
Ihr
Jens Weißbach
Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche ist es Ihr Recht einen unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens zu beauftragen – die Kosten hierfür hat die Versicherung des Unfallgegners grundsätzlich zu tragen.
Wir informieren Sie dazu gern.
Bei einer unverschuldeten Beteiligung (Haftpflichtschaden) an einem Unfall benötigen Sie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der regulierenden Versicherung ein Schadengutachten. Sie haben ab einer Schadenhöhe von 750,00 € die freie Wahl einen unabhängigen und qualifizierten KFZ-Sachverständigen zu beauftragen. Die Kosten für die Erstellung des Gutachtens müssen von der regulierenden Versicherung grundsätzlich übernommen werden. In dem Gutachten wird insbesondere festgestellt, mit welchen Reparaturkosten zu rechnen ist.
Aus dem Vergleich der anfallenden Reparaturkosten zu dem Wert ihres Fahrzeuges unmittelbar vor dem Schadenereignis (Wiederbeschaffungswert) wird ihnen dann aufgezeigt, ob das Fahrzeug noch reparaturwürdig ist oder ob ein Totalschaden vorliegt. Somit wird neutral und unabhängig festgestellt, ob eine Reparatur an Ihrem Fahrzeug wirtschaftlich sinnvoll, technisch möglich oder sogar unwirtschaftlich ist.
Im Falle eines Totalschadens und in Grenzfällen ermitteln wir für Sie auch den Restwert des beschädigten Fahrzeuges. Darüber hinaus weisen wir auf mögliche Notreparaturen, etwaige Wertminderungen hin und ermitteln die Reparaturdauer, die ausschlaggebend für die Abrechnung Ihrer Mietwagenkosten bzw. der Nutzungsausfallentschädigung ist.
Die Gutachten entsprechen den jeweiligen Richtlinien und Leitsätzen für Gutachten im Bereich Kraftfahrzeugschäden und Bewertung und sie berücksichtigen selbstverständlich die neuesten Gesetzesänderungen und Rechtsprechungen.
Als Bewertungspartner der Firma „Classic Analytics” bieten wir Ihnen die Möglichkeit, den genauen Wert Ihres Oldtimers oder Youngtimers zu ermitteln. Bei einer Fahrzeugbesichtigung ermitteln wir den Pflege- und Erhaltungszustand, die Ausstattung sowie die Originalität Ihrer Fahrzeuge. Im Anschluss erstellen wir eine Bewertung gemäß einer Datenrecherche der Firma „Classic Analytics” und beschreiben ihr Fahrzeug ausführlich.
In der Bewertung wird der Fahrzeugwert neutral ermittelt und wertbeeinflussende Besonderheiten dokumentiert. Dieses bedeutet für Sie ein Plus an Sicherheit, bei eventuellen späteren Schadensansprüchen aus einem Unfall oder bei einem Diebstahl ihres Oldtimers.
Darüber hinaus fordern die Versicherungen regelmäßig die Vorlage von Bewertungsgutachten für Oldtimer, welche als Grundlage zur Prämienberechnung herangezogen werden.
Für Fragen rund um Ihr Kraftfahrzeug stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Jens Weißbach
KFZ-Sachverständiger
Bierweg 3
30974 Wennigsen
Telefon: 05103 / 70 60 81
Telefax: 05103 / 70 60 82
Mobil: 0162 / 986 84 69
E-Mail: j.weissbach@freenet.de